Bürokratie

Von AmtsWegen – Teil 1

Windeln

 

„Ab dem 3. Lebensjahr bezahlt übrigens die Pflegekasse die Windeln. Frag doch mal nach.“ Ein Tipp von Lenis Therapeutin. Ich fragte also nach. Es stimmte. Die Pflegekasse würde die Kosten übernehmen. Einmal im Quartal sollte ich mir vom Kinderarzt ein Rezept ausstellen lassen. Im Sanitätshaus oder in der Apotheke könnte ich dann die Windeln beziehen. Super, dachte ich.

Ich telefonierte mit einem Sanitätshaus, mit einem Zweiten, mit einem Dritten. Ich wurde immer bleicher. Wieso kann mir denn keiner Kinderwindeln liefern? Die Juniorwindeln, die sie mir hätten bereitstellen können, wären für Leni zum damaligen Zeitpunkt zu groß gewesen. Komisch, dachte ich. Ich rief die Apotheke an. Die Apotheke könnte geeignete Windeln liefern. Kein Problem, hieß es dort. Einen Tag später rief mich die Apotheke an. Ich müsste 50 Euro für ein Quartal zuzahlen. Wieso zuzahlen, die Kasse übernimmt doch? Die Apothekerin klärte mich über die Zahlungen auf. Die Pflegekasse übernimmt 48 Cent pro Windel. Ich schluckte. So viel? „Und dann muss ich noch zuzahlen? Was bitte kosten denn die Windeln bei Ihnen?“ Die Apothekerin klärte mich auf, ich klärte sie über Kosten der Windeln in der Drogerie auf.

Ich rief die Pflegekasse an. Ich versuchte zu erklären, dass ich bisher in der Drogerie meine Windeln gekauft habe und nicht einsehe woanders zum Kauf gezwungen zu werden, um dann noch zuzahlen zu müssen. Die Sachbearbeiterin erklärte, es wäre mir nicht erlaubt in die Drogerie zu gehen, weil ich zwingend eine Beratungsstelle aufsuchen muss, eben ein Sanitätshaus oder eine Apotheke. Ich verstand das nicht. Es ging um Windeln. Wozu bitte eine Beratung?

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Mir fehlen die Worte

Fast ein Jahr habe ich nichts auf dem Blog geschrieben, aber dennoch gab es vieles was ich hätte schreiben wollen, aber es fehlten die richtigen Worte.

Sommer 2016
„Was haben sie dir denn über Leni erzählt?“ fragte ich das junge Mädchen, 16 Jahre alt, gerade mal einen Kopf größer als Leni. „Sie hat Pflegestufe 3 und sitzt im Rollstuhl.“ Sie war aufgeregt, wie beim ersten Vorstellungsgespräch. Sie war zu jung, fast selbst noch ein Kind. Ich sagte ihr ab. Ein neues Mädchen stellte sich vor. Die Zeit drängte. Nur noch eine Woche bis zum Schulanfang. Leni hatte immer noch keinen geeigneten Schulbegleiter. Letztlich blieb uns keine wirkliche Wahl. 12 Jahre Schule liegen vor Leni. 12 Jahre in denen wir jeden Sommer junge ungelernte Mädchen oder Jungen einladen werden. Und innerhalb einer Stunde beurteilen sollen, ob der/diejenige für Leni geeignet ist.

Herbst 2016
„K. ist schon wieder krank. Wir haben diesmal aber einen tollen Ersatz bekommen, so dass die Nachmittagsbetreuung auch gewährleistet ist.“ Ich verdrehte meine Augen. „Schon wieder“ stöhnte mein Kopf. Krankheitsfälle, Abbruch, keine Motivation. Zwischen den vielen Freiwilligen finden sich vereinzelt engagierte junge Leute, die wirklich Lust haben behinderte Kinder zu betreuen. Vereinzelt…Leider…Und dennoch. Selbst die Wenigen sind nicht ausgebildet ein schwer mehrfachbehindertes Kind zu pflegen und zu betreuen. Die Lehrer sind am Rande ihrer Kräfte. Leni und ich auch.

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Leni geht in die zweite Klasse und benötigt einen Schulbegleiter. Integrationshelfer werden sie auch genannt. Bei seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig. Ist das Kind geistig und körperlich behindert fällt die Zuständigkeit an das Sozialamt. Die Genehmigung für Eingliederungshilfe in Form eines Integrationshelfer haben wir bereits erhalten, wenn auch die Bearbeitungszeit lange dauerte und erst 2 Monate nach Lenis Einschulung eine erste Schulbegleiterin im Auftrag des Bundesfreiwilligendienstes ihren Job antrat. (Übrigens nur für 2 Wochen…Abbruch aus privaten Gründen) Als Integrationshelfer werden hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene, die ein freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, eingestellt.

Wie kann es sein, dass junge unerfahrene Mädchen und Jungen ein schwermehrfachbehindertes Kind betreuen sollen? Die Aufgaben die Freiwillige als Schulbegleitung übernehmen sollen, beschränken sich nicht auf „Händchenhalten“. Pflegetätigkeiten wie Füttern und Wickeln, Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Lauftrainer und Stehständer, Unterstützung bei der Kommunikation, Unterstützung im sozialen emotionalen Bereich und auch Schutz vor Selbstgefährdung, all das fällt in den Bereich des Schulbegleiters und bei einem schwer mehrfachbehinderten Kind ist das eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mit qualifizierten Kenntnissen verbunden sein muss.
Vielen Freunden und Bekannten denen ich das erzähle, nennen das Betreuen durch FSJ`ler unverantwortlich. Letztlich billig für das Sozialamt.
Unverantwortlich, das denke ich auch.
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